- Schulungs- und Bildungsveranstaltung
- Veranstaltung, die erforderliche Kenntnisse für die Betriebsratsarbeit vermittelt (§ 37 VI BetrVG). Betriebsratsmitglieder (⇡ Betriebsrat) sind zur selbstständigen Wahrnehmung an solchen Veranstaltungen in angemessenem Umfang von der Arbeit bei vollem Lohnausgleich freizustellen. Kriterium dafür ist, dass die vermittelten Kenntnisse zur Wahrnehmung der Aufgaben als Betriebsrat unerlässlich oder erforderlich sind. Gewerkschaftliche Schulungen, kirchliche, kulturelle, staatsbürgerliche oder parteipolitische Veranstaltungen lösen keinen Befreiungsanspruch aus.
Lexikon der Economics. 2013.